Entschuldigung / Unterrichtsbefreiung / Beurlaubung
Erkrankung
Bitte benachrichtigen Sie die Grundschule bis 8 Uhr, wenn möglich vor Unterrichtsbeginn, über ein Fehlen Ihres Kindes.Verwenden Sie dazu bitte den Schulmanager. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so erreichen Sie die Schulverwaltung ab 07.30 Uhr unter:
Tel. 09371 – 8809 oder über den Anrufbeantworter
Bitte helfen Sie uns mit der rechtzeitigen Entschuldigung Ihres Kindes. Sie ersparen uns und sich selbst aufwändige Nachforschungen nach dem Verbleib Ihres Kindes, zu denen wir als Schule aus Sicherheitsgründen verpflichtet sind.
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es nach ein bis zwei Tagen wieder die Grundschule besuchen kann. Bei längerer Erkrankung lassen Sie bitte der Grundschule eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen zukommen.
Krankmeldung
Name, Vorname: _______________________ |
Unterrichtsbefreiung Name, Vorname: _______________________ Klasse: _______________________ Telefon: _______________________ Ich beantrage für mein Kind für folgenden Zeitraum __________________________________________ eine Unterrichtsbefreiung, da ____________________ ___________________________________________ ___________________________________________ Ort, Datum: _________________________ Unterschrift: _________________________ |
Beurlaubung vom Unterricht
Nach § 20 BaySchO kann ein Schüler/eine Schülerin nur in Ausnahmefällen und aus zwingenden Gründen vom Unterricht beurlaubt werden.
Reise- und Urlaubstermine können nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden.
Zu den Ausnahmefällen zählen:
a) Besondere persönliche Gründe
- Todesfall in der Familie
- Wohnungswechsel
- nachweislich schwere Erkrankung eines zur Wohngemeinschaft gehörenden Familienangehörigen
b) Religiöse Gründe
Bei Einkehrtagen / Rüstzeiten genügt eine schriftliche Benachrichtigung.
c) Erholungsaufenthalt
Rechtzeitige Antragstellung unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.
Dieses muss enthalten:
– Grund des Erholungsaufenthaltes
– Angabe, warum der Erholungsaufenthalt nicht in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden werden kann.
– Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen
– Anzahl der zu beurlaubenden Schüler und der betreffenden Schulen enthalten – – die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
d) Teilnahme an leistungssportlichen Veranstaltungen und Lehrgängen
- Endkämpfe um Deutsche- oder Bayerische Meisterschaften
- grundsätzlich alle Sportveranstaltungen und -lehrgänge, für die die Schüler im Rahmen von Talentfördermaßnahmen durch den zuständigen Sportfachverband benannt worden sind.
Antrag auf Beurlaubung durch die Erziehungsberechtigten unter Beigabe einer Bescheinigung des zuständigen Verbandes
Anträge stellen Sie (bzw. u.U. die Religionsgemeinschaften) bitte schriftlich an die Schulleitung.
Die Genehmigung erteilt die Schulleitung.